9. Garantie
S.O.W leistet auf Arbeiten eine einjährige Garantie auf Lohn und Materialkosten ohne KM-Begrenzung bei: allen Restaurationen und/oder Veredlungen der Mechanik im Werte von € 2900,- inkl. MwSt. solange diese Arbeiten ausschließlich durch S.O.W. durchgeführt wurden. Alle benötigten Teile von S.O.W. geliefert wurden, eventuell von S.O.W. vorgeschriebene Wartungsarbeiten an den restaurierten und/oder veredelten mechanischen Teile vollständig und rechtzeitig durch S.O.W. durchgeführt wurden. Ausgenommen sind Verschleißteile. S.O.W. leistet auf folgende Arbeiten eine 3 jährige Garantie ohne KM - Begrenzung gegen Durchrostungen. Alle Restaurations- und/oder Veredelungsarbeiten an der Karosserie (Blecharbeiten, Lackarbeiten, sowie Rostschutzarbeiten) im Werte von mindestens € 5.800,- inkl. MwSt. solange diese ausschließlich bei S.O.W. nach S.O.W. Maßstäben durchgeführt wurden, und alle benötigten (Blech-) Teile von S.O.W. geliefert wurden. Ein Lackierbetrieb ausgewählt wurde, der in der Partnerliste von S.O.W. aufgenommen wurde. Sofern der Kunde keinen dieser S.O.W. – Partnerbetriebe mit den Lackierarbeiten beauftragen möchte, so ist die Auftragsvergabe an einen anderen Betrieb vor Beginn der Arbeiten von S.O.W. ausdrücklich zu genehmigen. Die vorgeschriebenen Wartungsintervalle – jährliche Kontrolle der Hohlräume durch S.O.W. – eingehalten wurden. Rostschäden, die durch Beschädigungen von außen entstanden sind, fallen ausdrücklich nicht unter diese Garantie. Etwaige Garantieansprüche müssen unverzüglich schriftlich nach Feststellung an S.O.W. gemeldet werden.